Neue Waffenrechtsverschärfung. Stellungnahme des DSB

Der DSB veröffentlichte eine Stellungnahme zur erneuten Waffenrechtsverschärfung (hier). Jetzt trifft es auch Armbrustschützen, deren Sportgerät zukünftig wie eine erlaubnispflichtige Feuer-/Schusswaffe behandelt werden soll. Auch geraten nun Sportschützen ins Visier, die sich über Jahrzehnte als rechtstreu und zuverlässig erwiesen haben. Das Bedürfnis soll daher alle 10 Jahre erneut abgefragt werden. Es bleibt festzustellen, dass sich die Taktung der Debatten um das Waffenrecht erhöht hat. Nachdem also nun auch die EU in Sachen Waffenrechtshomogenisierung zufriedenzustellen ist, geht die Bundesregierung auch hier über die geforderten Verschärfungen hinaus. Ursprünglich im Kontext „Terrorismusbekämpfung“ trifft es aber eben Jene, die sich an die gemachten Gesetze halten.

Folgende Punkte bitte ich daher zu beachten:

  1. Haltet Euch auf dem Laufenden. Verschärfungen können dazu führen, dass vormals legale Gegenstände (Magazine, zukünftig die Armbrust) an neue Bedingungen geknüpft werden und deren Besitz unter Umständen strafbar wird.
  2. Aufbewahrung auf dem aktuellen Stand. Kein Sportgerät in falsche Hände geraten lassen. (hier)
  3. Achtet auch das eigene Bedürfnis. Wie in jedem Sport gibt es Phasen an denen man an eben Diesem nicht mehr so intensiv nachgeht oder gar pausiert. Leider ist das Bedürfnis im Schießsport so ausgelegt, dass die Bedingungen in diesen Phasen ggf. nicht mehr erfüllt werden.
  4. Der DSB bietet im Zusammenhang mit der Gothaer einen Rechtsschutz an. Für 10,- € im Jahr (hier)
  5. Wer nichts sagt, erreicht auch nichts. Es gibt Interessensgemeinschaften wie z.B. “Forum Waffenrecht”, die sich für die Interessen des Schießsports einsetzen. Ihr könnt Eure Meinung und Ansichten (bitte sachlich) den Vertreter der Politik kundtun.